Die Guhwilmühle
Die Guhwilmühle dürfte seit alter Zeit bestanden haben. Die frühesten sicheren Nachrichten vermittelt uns aber erst ein Aktenstück vom Jahre 1545, nach welchem die beiden Elgger Müller sich beklagten, weil der damalige Inhaber der Guhwilmühle, Jakob Hegner, das Wasser schwelle und nicht ungehindert ins Fahrenbachtobel laufen lasse.
Der Gerichtsentscheid lautete: Der Guwiler Müller darf nur solche Bäche schwellen, deren Quellen auf dem Gebiet der Gerichtsherren liegen.
Das Schlossinventar von 1590 nennt neben der
Mühle auch eine Säge zu Guwil.
Im Jahre 1607 beklagte sich David Müller als Inhaber der Untermühle, der Gerichtsherr von Bodeck lasse ihm das Wasser aus dem Guhwilmühleweier nicht ungehindert zulaufen. Als er in Elgg nicht Recht erhielt, wandte er sich an Zürich, welches Landvogt Holzhalb mit vier Räten von Winterthur abordnete, um den Handel zu untersuchen.
Diesmal viel der Entscheid zu Gunsten des Müllers aus, welcher nun seinerseits vom Gerichtsherrn verklagt wurde, weil er von ihm gesagt hätte, Bodeck sei ein „verlorener Schwab; man habe einst die Tyrannen ausgereutet, jetzt züchte man sie”. David Müller wurde gefänglich nach Kyburg geführt, wo er um Gnade bat. Wegen der grossen Familie wurde er nur zu einer Busse von 10 Mark Silber und zur Tragung der Kosten verurteilt.
Im Jahre 1607 beklagte sich David Müller als Inhaber der Untermühle, der Gerichtsherr von Bodeck lasse ihm das Wasser aus dem Guhwilmühleweier nicht ungehindert zulaufen. Als er in Elgg nicht Recht erhielt, wandte er sich an Zürich, welches Landvogt Holzhalb mit vier Räten von Winterthur abordnete, um den Handel zu untersuchen.
Diesmal viel der Entscheid zu Gunsten des Müllers aus, welcher nun seinerseits vom Gerichtsherrn verklagt wurde, weil er von ihm gesagt hätte, Bodeck sei ein „verlorener Schwab; man habe einst die Tyrannen ausgereutet, jetzt züchte man sie”. David Müller wurde gefänglich nach Kyburg geführt, wo er um Gnade bat. Wegen der grossen Familie wurde er nur zu einer Busse von 10 Mark Silber und zur Tragung der Kosten verurteilt.
Die Wasserläufe vom Fahrenbach und vom Wuhr
bei Iltishausen, welche die beiden Mühlen spiesen,
waren der Obhut der Müller anvertraut; wir besitzen
noch eine Ratsverordnung vom Jahre 1542, wonach
die beiden „die Garben und Rüns sübren und in
Eeren han” mussten.
Die Karte von 1721 verzeichnete neben einer Sagi sogar zwei Müllereigebäude, von denen das eine etwa 150 Meter weiter unten beim Fahrenbachtobel stand.
Die Wirtschaft, welche von sonntäglichen Spaziergängern gerne besucht wird, wechselte seither mehrmals den Besitzer. Bis 1946 wurde sie von A. Meisterhans aus Andelfingen geführt. Ausser dem schon erwähnten Streit von 1545 wurde mehrfach um die Wasserrechte der Mühlen prozessiert.
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Die Karte von 1721 verzeichnete neben einer Sagi sogar zwei Müllereigebäude, von denen das eine etwa 150 Meter weiter unten beim Fahrenbachtobel stand.
Die Wirtschaft, welche von sonntäglichen Spaziergängern gerne besucht wird, wechselte seither mehrmals den Besitzer. Bis 1946 wurde sie von A. Meisterhans aus Andelfingen geführt. Ausser dem schon erwähnten Streit von 1545 wurde mehrfach um die Wasserrechte der Mühlen prozessiert.
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